Beglaubigung und Notariatsakt
Der Notar genießt als öffentliche Urkundsperson besonderes Vertrauen der Bevölkerung und obliegen ihm daher besondere Beurkundsaufgaben. Diese sind insbesondere die Beglaubigung und die Errichtung von Notariatsakten. Der Notariatsakt ist eine öffentliche Urkunde und besitzt somit besondere Beweiskraft und kann auch vollstreckbar sein.
Unsere Leistungen:
- Errichtung von Notariatsakten
- Einsicht in öffentliche Bücher (Grundbuch und Firmenbuch)
- Beglaubigung von Unterschriften
- Beglaubigung von Originalen (Bsp beglaubigte Kopie von Ihrem Reisepass zur Vorlage bei Behörden)
- Verwahrung von Dokumenten
- Registrierung von Dokumenten im elektronischen Urkundenarchiv