Der Notar
Die österreichischen Notare sind wesentliche Träger unserer Rechtsordnung, wobei sich der Notar, wie man ihn früher kannte zu einem modernen Dienstleister entwickelt hat.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Notarielle Urkunden haben vor Gericht und Behörden besondere Beweiskraft und können außerdem genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige Gerichtsurteile.
Der Notar ist unabhängig, unparteiisch und genießt er öffentlichen Glauben. Als neutraler Rechtsberater steht er immer für das Recht und achtet darauf, dass keine Seite benachteiligt wird. Er verhindert Streit und vermittelt dort, wo mit Kompromissen mehr zu erreichen ist als mit einem Gerichtsurteil.
Der Notar ist zudem Garant für Sicherheit bei der Abwicklung von Liegenschaftsverträgen. Die Zusammenarbeit mit der Notartreuhandbank AG bei der Errichtung der Treuhandkonten für Kaufverträge sorgt zusätzlich für eine rasche und absolut risikolose Transaktion.
Notartreuhandbank
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