Familienrecht und Vorsorge
Wenn Fragen des Lebens zu Rechtsfragen werden, helfen wir Ihnen weiter und sorgen für klare Regelungen und damit für den wohl wertvollsten Rechtsfrieden, nämlich den in der Familie. Sei es in einer Ehe oder in einer Lebensgemeinschaft, was im Vorhinein gut geregelt ist, über das braucht beim Auseinandergehen nicht gestritten werden. Wir unterstützen Sie beim Verfassen fairer Regelungen bei Vereinbarungen über Versorgung, Wohnungsrecht, Vermögensaufteilung und Erbrecht. In einer Partnerschaft ist zum Beispiel zu beachten, dass der Lebensgefährte kein gesetzliches Erbrecht hat! In unserer Eigenschaft als objektive Berater achten wir vor allem darauf, dass die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind und niemand übervorteilt wird. Möchten Sie ein Kind adoptieren? Wir beraten Sie über die rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen.
Unsere Leistungen für Ihre Lebenssituation:
- Vereinbarung zwischen Lebensgefährten
- Errichtung von Eheverträgen
- Beratung und Errichtung der erforderlichen Dokumente für eine Adoption
- Zustimmungen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz
Vorsorgevollmacht
Was passiert, wenn ich selbst geistig nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen zu treffen und für mich zu sorgen? Kann ich auch für diesen Fall selbst bestimmen, wer für mich handelt und wie?
Ja, das können Sie!
Eine Vorsorgevollmacht bietet Ihnen die Möglichkeit, bereits jetzt eine Vertrauensperson zu bestimmen, die für den Fall, dass Sie nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig sind, für Sie notwendige Entscheidungen trifft oder alltägliche Geschäfte für Sie besorgt. Damit verhindern Sie die Bestellung eines Sachwalters durch das Gericht.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie für die Zukunft bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen und damit selbst die Grenze zwischen technischem Fortschritt in der Medizin und Menschenwürde ziehen.
Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
Nächste Angehörige (Ehegatte, Lebensgefährte, Eltern, Kinder) können für eine psychisch kranke oder geistig behinderte Person Geschäfte des täglichen Lebens und des Pflegebedarfs besorgen sowie für diese Anträge auf sozialversicherungsrechtliche Ansprüche stellen. Hierfür benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Notars, womit Ihre Vertretungsbefugnis ausgewiesen wird.
Unsere Leistungen:
- Errichtung von Vorsorgevollmachten
- Errichtung von Sachwalterverfügungen
- Ausstellung von Bestätigungen über die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
- Registrierungen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis
- Eintragungen in das Patientenverfügungsregister