Todesfall und Verlassenschaftsverfahren
Auch wenn es schwer ist, müssen bei Ableben eines geliebten Menschen einige Dinge besorgt werden. Dazu gehört auch der geregelte Übergang des Vermögens auf die Erben und das hierfür erforderliche Verlassenschaftsverfahren beim Notar. Denn Erbe ist man erst, wenn dies vom Gericht festgestellt wurde.
Der Notar ermittelt im Auftrag des Gerichtes die Erben, sichert – wenn notwendig – auch das hinterlassene Vermögen und informiert alle Beteiligten über ihre Rechte. Bei der Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens können Sie auf unsere Unparteilichkeit und Diskretion vertrauen. Kommt es zu Streitigkeiten, ist es uns stets ein Anliegen, eine Lösung im Einvernehmen aller Beteiligten zu finden.
Schritte im Verlassenschaftsverfahren:
- Termin zur Todesfallaufnahme
- Ermittlung der Erben und des hinterlassenen Vermögens (einschließlich Verbindlichkeiten)
- eventuelle Sicherung des Vermögens
- Vermögensaufstellung
- Abgabe der Erbantrittserklärung
- Unterstützung beim Abschluss eines Pflichtteilsübereinkommens
- Einantwortung des Nachlasses an die Erben
- Berechnung von Steuern und Gebühren und direkte Abwicklung mit dem Finanzamt
- grundbücherliche Durchführung des Verlassenschaftsergebnisses